Gedenkbuch

Sobersky, Herbert Hirsch

Herbert (Hirsch) Sobersky kam am 5. Oktober 1886 als Sohn des Kaufmanns Georg Hermann Sobersky (16.4.1855 – 25.08.1936) und Johanna Sobersky, geborene Krotoschin (10.5.1862 – 6.5.1939), in Zeitz in Sachsen-Anhalt zur Welt. Seine Eltern hatten am 19. Januar 1885 geheiratet.

Herbert Sobersky absolvierte eine kaufmännische Ausbildung und arbeitete danach als Kaufmann. Am 23. Dezember 1910 heiratete er Else Kristeller in Bautzen. Seine Frau war am 22. März 1892 in Bautzen in der Provinz Sachsen als Tochter von Paul (1853-1933) und Henriette Kristeller, geborene Krotoschin (1858-1942), zur Welt gekommen. Sie hatte noch vier weitere Geschwister: Arthur Kristeller (1886-1886), Rosa Wolf, geborene Kristeller (1889-1941), Alfred Kristeller (1894-1938) und Ida Kristeller (1898-1948). Herbert Soberskys Schwiegervater Paul Kristeller führte in den 1920er Jahren ein Schuhwarengeschäft in der Reichenstraße 29 in Bautzen.

Die Ehe von Herbert und Else Sobersky blieb vermutlich kinderlos. Herbert Sobersky wurde im April 1921 im Düsseldorfer Handelsregister als alleiniger Geschäftsführer der „Allgemeinen Elektro-Schweißerei“ eingetragen. Die Firma in der Sternstraße 32a mit Zweigniederlassungen in Frankfurt am Main, Halle an der Saale und Hannover wurde 1923 in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Herbert Sobersky blieb der Vorstandsvorsitzende. Im Aufsichtsrat saßen folgende Düsseldorfer: Sanitätsrat Dr. Julius Haas, Fabrikdirektor Dr. Waldemar Haas und der Kaufmann Ernst Tewes.

Das Ehepaar Sobersky lebte seit 1923 in der Schützenstraße 24 in Düsseldorf. Herbert Sobersky war Eigentümer des Mehrgenerationenhauses. Seine Eltern Georg Hermann und Johanna Sobersky lebten in der ersten Etage des Wohnhauses.

Sein Vater Georg Hermann Sobersky verstarb am 25. August 1936 im Alter von 81 Jahren und wurde auf dem jüdischen Friedhof in Düsseldorf begraben. Am 15. Oktober 1936 wurde die Aktiengesellschaft zur Verwertung industrieller Schutzrechte, deren Hauptaktionär Direktor Herbert Sobersky war, aufgelöst.

Im Zuge der Verhaftungen der Pogromnacht vom 9./10 November 1938 wurde Herbert Sobersky ins Konzentrationslager Dachau verschleppt. Dort wurde er unter der Häftlingsnummer 28463 registriert. Herbert Sobersky war bis zum 29. Dezember 1938 im KZ Dachau interniert. In der Zwischenzeit organsierte seine Frau Else Sobersky den Umzug von Düsseldorf nach Köln. Sie zog bereits am 14. Dezember 1938 nach Köln. Nach Herbert Soberskys Entlassung, wohnte das Ehepaar in der Gladbacher Straße 46 in Köln. Herbert Soberskys Mutter, Johanna Sobersky, blieb in Düsseldorf in der Schützenstraße 24 wohnen. Sie verstarb am 6. Mai 1939 in Düsseldorf und wurde neben ihrem Ehemann auf dem jüdischen Friedhof in Düsseldorf begraben.

Vier Monate später, am 1. September 1939, überfiel die deutsche Wehrmacht Polen und annektierte polnische Gebiete. Es entstand das sogenannte „Generalgouvernement“ und die vormals polnische Stadt Łódź wurde in Litzmannstadt umbenannt.
Ein Jahr später traf Herbert Sobersky ein erneuter Schicksalsschlag. Er verlor am 30. Oktober 1940  seine Frau Else Sobersky, die auf dem jüdischen Friedhof Köln-Bocklemünd beigesetzt wurde. Ende des Jahres 1941 begannen die sogenannten „Judentransporte“ und Herbert Sobersky wurde am 30. Oktober 1941, ein Jahr nach dem Tod seiner Frau Else Sobersky, von Köln ins Ghetto Litzmannstadt/Łódź.deportiert. Im Ghetto war er im Talweg 7 Zimmer 17 gemeldet.

Währenddessen versuchten die Düsseldorfer Behörden, darunter das Katasteramt, sich auf einem scheinlegalen Weg, einen „Teil des Besitzstückes Soberskys“, also ein Teil des Grundstückes der Schützenstraße 24 „anzukaufen“. Sobersky konnte zu diesem Zeitpunkt nicht an den Verhandlungen mitwirken, da er sich bereits seit einem Monat im Ghetto Litzmannstadt befand. Das Prozedere wurde in seiner Abwesenheit verhandelt. Die Behörden konnten das Grundstück und die dazugehörige Immobilie nicht einfach in städtischen Besitz nehmen. Es gab zwar die sogenannte „Elfte Verordnung zum Reichsbürgergesetz“, die unter anderem besagte, dass Jüdinnen und Juden, die die Reichsgrenze „verließen“, ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlieren würden und ihr Vermögen so „automatisch“ an den deutschen Staat überginge, allerdings befand sich Herbert Sobersky im sogenannten „Generalgouvernement“ im Ghetto Litzmannstadt – also formal immer noch auf deutschem Boden. Also mussten die Düsseldorfer Behörden auf einem scheinlegalen Weg versuchen, das Grundstück zu „erwerben“. Man kann in diesem Fall allerdings eher von einer Vereinnahmung sprechen. Herbert Sobersky hatte zwar einen Rechtsbeistand, Kurt Mathias Frank, er hätte allerdings nichts gegen den „Ankauf“ unternehmen können.

In einem Schreiben vom 4. November 1941 an den „Bevollmächtigten der Stadt Düsseldorf für die techn. Durchführung baulicher Luftschutzmaßnahmen“ hieß es: „Anfang Oktober ist mit dem Vertreter von Herrn Sobersky, […], wegen Überlassung des Grundstückteiles aus dem Hausgrundstück Schützenstr. 24 verhandelt worden. An Sobersky ist dann geschrieben worden. Der Rechtsberater Frank hat die Vertretung von Sobersky übernommen, dieser befindet sich in der Umsiedlungsaktion auf der Reise nach dem Osten. Frank ist mit der Benutzung des Grundstückteiles, dessen Erwerb vorgesehen ist, einverstanden.“ Herbert Soberskys Rechtsbeistand, Kurt Frank, erhielt am selben Tag, dem 4. November 1941 einen Brief. Darin wurden die „Bedingungen, unter denen das Reich den an der Worringerstraße liegenden Teil des Besitzstückes Sobersky ankaufen wird“ festgehalten. Es hieß, dass der endgültige Preis noch verhandelt werde, aber Herbert Sobersky seien „5.000 RM [Reichsmarkt] angeboten worden einschließlich der Mauern.“ Es kann davon ausgegangen werden, dass Herbert Sobersky das Geld nie erhalten sollte.

Am 29. April 1942 wurden im Ghetto Litzmannstadt/Łódź Informationsplakate veröffentlicht, dass erneute „Aussiedlungen“ stattfinden werden. Ziel dieser „Aussiedlungen“ war in Wirklichkeit das Vernichtungslager Chełmno (Kulmhof). Auch Herbert Sobersky wurde im Mai 1942 dorthin deportiert und ermordet.

Das Katasteramt Düsseldorf plante währenddessen weiterhin mit der Liegenschaftsverwaltung den Umbau des Grundstückes, „das früher dem Juden Sobersky gehörte“. In einem Schreiben vom 16. Juni 1942 heißt es: „Wenn der Luftschutzhochbau fertig gestellt ist, soll auf der Restfläche des Rheinbahngrundstückes einschließlich der rotumrandeten Fläche Sobersky ein größerer Feuerlöschteich gebaut werden.“

Autorin: Maren Marohn, Förderkreis der Mahn- und Gedenkstätte Düsseldorf e.V.