Gedenkbuch

Leers, Frieda (Friederike)

geb. Kahn

Am 21. Mai 1883 kam in Bochum Frieda (Friederike) Leers als Tochter von Jakob und Emilie Kahn, geborene Stern, zur Welt. Frieda Leers war –anlässlich ihrer Eheschließung – 1913 zum katholischen Glauben übergetreten. Mit ihrem in Ratingen geborenen Ehemann Wilhelm Leers (1877-1933) zog sie sieben Kinder auf, die 1942 zwischen 15 und 30 Jahre alt waren.

Als erstes Kind wurde die Tochter Friederike am 9. August 1911 in Düsseldorf geboren. Das nächste Kind Paula wurde 1913 nur einige Tage alt. Ihr erster Sohn Wilhelm Leers kam am 19. Juni 1914 in Düsseldorf zur Welt. Am 8. Oktober 1915 wurde die Tochter Elisabeth geboren. Die am 12. Dezember 1916 zur Welt gekommenen Zwillinge Friedrich und Anton verstarben beide im Alter von nur zwei Monaten. Auch die am 2. Oktober 1918 geborene Tochter Emilie wurde nur acht Monate alt.
Knapp zwei Jahre wohnte Frieda Leers mit ihrem Mann in Wülfrath. Der Sohn Julius wurde dort am 29. Mai 1920 geboren. Auch der 1921 geborene Sohn Egon kam in Wülfrath zur Welt.

1922 wohnte die Familie Leers wieder in Düsseldorf. Doch Frieda Leers musste wieder den frühen Tod eines Kindes verkraften. Die am 5. November 1922 in Düsseldorf geborene Tochter Katharina verstarb am 5. Mai des darauffolgenden Jahres. Am 26. Oktober 1924 wurde der Sohn Jakob geboren. Und als letztes Kind des Ehepaars Leers kam am 18. Januar 1926 in Düsseldorf die Tochter Emma zur Welt.

Am zweiten Februar 1933 verstarb ihr Mann Wilhelm Leers in Düsseldorf. In der Folgezeit wurde Frieda Leers finanziell von ihren Kindern unterstützt.
Im September 1941, kurz nach der Einführung des „Judensterns“, wurde sie bei der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) denunziert. „Vertraulich wurde bekannt, dass die […] Witwe Leers Jüdin sein soll. Ihre Kinder Mischlinge 1. Grades.“

Am 23. September 1941 wurde Frieda Leers von der Gestapo abgeholt. Aus dem Verhörprotokoll wird deutlich, dass sie von ihren Kindern unterstützt wurde, völlig zurückgezogen lebte und weder von der Kennkartenverordnung noch von der „Kennzeichenverordnung“ wusste. Dennoch wurde am nächsten Tag, dem 25. September 1941, Anklage beim Oberstaatsanwalt beantragt. Frieda Leers wurde am 17. Mai 1942 vom Amtsgericht Düsseldorf zu einer Geldstrafe von 70 Reichsmark verurteilt. Da sie diese nicht aufbringen konnte, beantragte sie, die Summe in Raten abzahlen zu dürfen. Dies wurde abgelehnt. Gleichzeitig hatte sie mit der Eingabe wieder drei Strafbestände erfüllt: Sie hatte „mit Deutschem Gruß“ geschrieben, was sie als Jüdin nicht durfte, mit „Frau Wwe. Elfriede Leers“ unterschrieben, also den Zwangsnamen „Sara“ weggelassen, sowie weder den Kennkartenort noch die Kennkartennummer angegeben. Am 1. Juni 1942 wurde sie daher zum zweiten Mal vom Düsseldorfer Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 70 Reichsmark verurteilt.

Wenige Wochen später wurde Frieda Leers benachrichtigt, dass sie am 20. Juli 1942 „umgesiedelt“ werden sollte. Frieda Leers sprach nach dieser Benachrichtigung mit ihrem ältesten Sohn Wilhelm beim Judenreferenten der Gestapo, Pütz, vor. Wilhelm Leers erklärte, er wolle seine Mutter auf dem Transport begleiten; zu diesem Zweck sei er am 14. Juli 1942 zum Judentum übergetreten. Am 21. Juli 1942 wurden Frieda und Wilhelm Leers mit dem VII. Transport aus dem Gestapo-Bezirk Düsseldorf ins Ghetto Theresienstadt gebracht. Wilhelm Leers wurde am 28. September 1944, seine Mutter Frieda am 4. Oktober 1944 nach Auschwitz-Birkenau deportiert und ermordet.

Autorin: Hildegard Jakobs, Mahn- und Gedenkstätte Düsseldorf