Gedenkbuch

Levin, Siegfried

Der Autohändler Siegfried Levin wurde am 5. Juni 1910 in Düsseldorf geboren. Sein Vater Siegfried (Selig) Levin (eigentlich Selig Moses, geboren am 6. Dezember 1881 in Rödelmaier) war 1905 bei der Hochzeit mit Paula Belter (geboren 1888 in Düsseldorf) zum Katholizismus übergetreten. Die beiden hatten noch sechs weitere Kinder: Gustav (geboren 1906), Wilhelm Heinrich (geboren 1907), Magdalena ( geboren 1908), Margarethe (geboren 1909) und Martin (1911-1932). Im Jahr 1915 verstarb seine Mutter.

Sein Vater heiratete 1918 in Düsseldorf Dora Kreuter aus Krefeld. Mit ihr lebte er in Krefeld und hatte nahm ihre Kinder Julius (geboren 1912) und Marianne (geboren 1910) aus erster Ehe an. Seit 1926 führte die gesamte Familie den Nachnamen „Levin“ (vorher „Moses“). Die Familie wohnte in Düsseldorf in der Jahnstraße 3.

Siegfried besuchte die Volksschule und absolvierte dann eine Lehre im Geschäft seines Vaters. Mit 18 Jahre gründete er seine eigene Autowerkstatt. Er heiratete Berta Schöning aus Düsseldorf. Seine Frau und sein 1932 geborenes Kind waren katholisch. Für die Nationalsozialisten galt Siegfried Levin als „nichtarischer katholischer Mischling ersten Grades“.

In der Neusser Straße 75 wohnte Siegfried Levin mit seiner Familie. 1934 gab er seine Autowerkstatt auf und unterhielt einen Handel für Gebrauchtwagen. 1937 musste er ihn aufgeben. Zuvor war er von den Nationalsozialisten verwarnt worden, da er sein Geschäft als „deutsches Geschäft“ inseriert hatte. Zuletzt arbeitete Siegfried Levin für einen Autohändler in Düsseldorf. Bereits im Oktober 1938 wurde er vom Kreisobmann der DAF bei der Gestapo denunziert, da er „ein ganz frecher Jude“ sei.

Am 14. Juli 1940 wurde Siegfried Levin vom Gestapobeamten Pütz verhaftet. Er war wieder denunziert worden. Das Verfahren „wegen Vergehen gegen das Heimtücke Gesetz“ wurde am 9. September 1940 eingestellt. Im Schlussbericht der Gestapo heißt es am 3. September 1940: „Levin bestreitet bei seiner Vernehmung ganz entschieden, irgendwelche staatsabträgliche Äußerungen gemacht zu haben. Der Beweis für die Angaben des anzeigenden Detemple konnte auch nicht erbracht werden. Levin, der jüdischer Mischling ist, und auf Grund der bisher gemachten Erfahrungen nicht für die heutige Regierung ist, könnte sehr wohl solche Äußerungen, wie sie von Detemple angegeben sind, getan haben. Jedenfalls sind sie ihm zuzutrauen. Der Beweis hierfür fehlt jedoch.“ Dennoch blieb Siegfried Levin in Haft. Sein Tod durch Erhängen wurde am 24. Dezember 1940 im Gefängnis Ulmer Höh vermerkt.

Autorin: Hildegard Jakobs, Mahn- und Gedenkstätte Düsseldorf